Aktion bis 21. September 2026

Deine Pensionszusage ist ein Versprechen. Hält es noch?

Bis zu meinem Vortrag in der WKO prüfe ich 21 bestehende Leistungszusagen kostenlos — 21 Prüfpunkte, schriftlicher Befund, keine Verkaufspräsentation. Wenn deine Zusage sauber ist, sage ich dir das.

Der häufigste Befund ist nicht „falsch“.
Er lautet: nie nachgerechnet.

Eine Zusage wird einmal errichtet und dann jahrzehntelang mitgeschleppt. In der Zwischenzeit bewegen sich Zinsniveau, Lebenserwartung, Deckungsstock und Unternehmenswert — alle vier.

Die stille Deckungslücke

Die Rückstellung steht korrekt in der Bilanz. Was tatsächlich auf der Gegenseite liegt, steht nirgends. Die Differenz zeigt sich erst dann, wenn sie niemand mehr brauchen kann.

Formfehler im Vertragswerk

Fehlender Gesellschafterbeschluss, unklare Widerrufsklausel, nicht dokumentierte Sicherungsabrede. Alles reparierbar — solange es jemand bemerkt.

Der Deal-Breaker beim Verkauf

Eine ungedeckte Zusage verhandelt sich beim Unternehmensverkauf gegen den Kaufpreis. Wer das erst in der Due Diligence erfährt, verhandelt aus der Defensive.

„Es geht nicht um einen Bilanzposten.
Es geht um das Leben, das du dir versprochen hast.

Kurzübersicht

Was eine Pensionszusage
eigentlich ist

Der Begriff wird für sehr Unterschiedliches verwendet. Gemeint ist hier die direkte Leistungszusage — die betriebliche Altersvorsorge, die das Unternehmen selbst schuldet.

Definition

Eine Pensionszusage ist das rechtsverbindliche Versprechen einer Gesellschaft, einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer ab einem festgelegten Zeitpunkt eine Pensionsleistung zu zahlen. Die Gesellschaft ist damit selbst der Versorgungsträger — sie bildet dafür eine Rückstellung in der Bilanz.

In Österreich auch direkte Leistungszusage genannt. Sie ist eine von mehreren Formen betrieblicher Altersvorsorge und für GmbH-Geschäftsführer die verbreitetste.

Der entscheidende Unterschied

Anders als bei einer Pensionskasse bleibt die Verpflichtung im Unternehmen. Ob ihr auch Vermögen gegenübersteht, ist eine getrennte Entscheidung — und genau dort entsteht in der Praxis die Lücke.

Deshalb prüft der 21-Punkte-Check nicht das Versprechen allein, sondern immer das Verhältnis von Zusage, Deckung und Absicherung zueinander.

Bilanzwirksam Die Verpflichtung erscheint als Rückstellung und mindert das Eigenkapital.
Deckung ist freiwillig Eine Rückdeckungsversicherung ist üblich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Sicherung durch Verpfändung Erst die wirksame Verpfändung trennt das Deckungskapital vom Unternehmensvermögen.
Langfristig bindend Sie wirkt über Jahrzehnte — und überdauert regelmäßig jede andere Vereinbarung.
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Das Factsheet zur Pensionszusage

Die wichtigsten Zusammenhänge kompakt aufbereitet: Aufbau, Deckung, steuerliche Behandlung und Absicherung — als Unterlage für dich oder deinen Steuerberater.

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Weiterführend

Alles zur Pensionszusage

Ausführliche Erklärungen zu Errichtung, Bewertung, Rückdeckung und den typischen Fragen rund um die direkte Leistungszusage — auf dem Fachportal.

Zu Pensionszusage.at
Der Prüfumfang

21 Punkte.
Sieben Bereiche. Ein Befund.

Kein Gespräch über Produkte, sondern eine strukturierte Prüfung dessen, was bereits existiert. Du erhältst das Ergebnis schriftlich — auf Wunsch direkt an deinen Steuerberater.

01
Deckung & Kapital
1
DeckungsgradRückstellung gegen tatsächlichen Deckungswert gestellt
2
RückdeckungsversicherungTarif, Verzinsung, Restlaufzeit, Kostenbelastung
3
KongruenzPasst die Deckung zur tatsächlich zugesagten Leistung?
02
Steuerliche Anerkennung
4
WertpapierdeckungAnforderungen des § 14 EStG und Folgen einer Unterdeckung
5
FremdvergleichAngemessenheit von Zusagehöhe, Alter und Wartezeit
6
BewertungRechnungszins und Methodik der Rückstellungsberechnung
03
Vertragswerk & Form
7
ZusagetextWiderrufs-, Vorbehalts- und Anpassungsklauseln
8
UnverfallbarkeitRegelung bei vorzeitigem Ausscheiden
9
BeschlusslageGesellschafterbeschluss und formale Wirksamkeit
04
Biometrie & Leistungsumfang
10
RechnungsgrundlagenVerwendete gegen aktuell übliche Sterbetafeln
11
HinterbliebenenversorgungVorhanden, geregelt — und tatsächlich gedeckt?
12
InvaliditätsleistungUmfang, Definition und Rückdeckung des Risikos
05
Insolvenz & Sicherung
13
VerpfändungIst die Rückdeckung wirksam verpfändet — oder nur gemeint?
14
ZugriffsschutzWie steht der Anspruch im Insolvenzfall tatsächlich da?
15
SicherungsabredeDokumentation, Anzeige und Vollständigkeit
06
Unternehmenswert & Nachfolge
16
BilanzbildAuswirkung auf Eigenkapitalquote und Bonität
17
Verkauf & ÜbergabeWie die Zusage in der Due Diligence bewertet wird
18
AuslagerungOptionen zur Übertragung oder Abfindung
07
Zukunftsfähigkeit
19
WertsicherungInflationsanpassung — geregelt oder offen?
20
FlexibilitätWas passiert bei verändertem Pensionsantritt?
21
HandlungsoptionenWeiterführen, anpassen, auslagern — mit Konsequenzen

Zwei Perspektiven auf dieselbe Zusage

Für Geschäftsführer & Unternehmer

Es ist deine Pension.
Nicht die der Gesellschaft.

Du hast die Zusage einmal beschlossen — vermutlich in einem anderen Zinsumfeld, mit anderen Annahmen und einem anderen Unternehmenswert. Die Frage ist nicht, ob sie damals richtig war. Die Frage ist, was sie heute wert ist.

  • Klarheit über die tatsächliche Deckung deiner Zusage
  • Konkrete Handlungsoptionen statt allgemeiner Empfehlungen
  • Eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit deinem Steuerberater
Für Steuerberaterinnen & Steuerberater

Sie behalten das Mandat.
Ich decke die andere Seite ab.

Ich bin ungebundener Versicherungsmakler, nicht Steuerberater. Die Rückstellung ist Ihre Zuständigkeit — die Deckung, die Verpfändung und das Versicherungswerk sind es berufsrechtlich nicht. Genau dort setzt die Prüfung an.

  • Zweitmeinung zur Deckungsseite — schriftlich, für Ihre Akte
  • Frühzeitige Sichtbarkeit von Themen vor der nächsten Betriebsprüfung
  • Keine Mandatsakquise. Keine Weiterempfehlung ohne Ihr Wissen.
So läuft es ab

Vier Schritte.
Etwa 20 Minuten Aufwand für dich.

Der Aufwand liegt bei mir. Du stellst die Unterlagen bereit — den Rest übernehme ich.

SCHRITT 01

Anmeldung

Kurzes Formular. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden und bestätige deinen Platz.

SCHRITT 02

Unterlagen

Zusagetext, letzter Deckungsnachweis, Bilanzauszug. Übermittlung verschlüsselt oder per Post.

SCHRITT 03

Prüfung

21 Punkte, strukturiert abgearbeitet. Dauer: je nach Komplexität fünf bis zehn Arbeitstage.

SCHRITT 04

Befund

Schriftliches Ergebnis mit Ampelbewertung — plus ein Gespräch, wenn du es willst. Sonst nicht.

Damit die Prüfung
etwas wert ist

Eine ernsthafte Prüfung braucht ernsthafte Unterlagen. Diese drei Punkte sollten erfüllt sein.

  • Bestehende Zusage seit mindestens drei JahrenBei jüngeren Zusagen liegt selten schon eine relevante Abweichung vor.
  • GmbH, GmbH & Co KG oder vergleichbare StrukturDie Prüfung ist auf die betriebliche Pensionszusage österreichischer Kapitalgesellschaften ausgelegt.
  • Bereitschaft, Unterlagen bereitzustellenZusagetext, aktueller Deckungsnachweis und der relevante Bilanzauszug.
Keine Bedingung, keine Beauftragung. Die Prüfung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Ergibt sie, dass alles passt, ist das das Ergebnis — und du hast Gewissheit statt Annahme.

Einen der 21 Plätze sichern

Du erhältst innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung mit Bestätigung oder — falls die Plätze bereits vergeben sind — eine ehrliche Absage.

Anmeldung zum 21-Punkte-Check der Pensionszusage

Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Prüfung verwendet.

Lieber direkt sprechen? Termin auswählen →

22
September
2026
WKOBetriebliche Altersvorsorge —
4-Säulenmodell im Pensionssystem

Betriebliche Altersvorsorge —
das 4-Säulenmodell
im Pensionssystem

Am 22. September 2026 ordne ich in der WKO ein, wo die betriebliche Altersvorsorge im österreichischen Pensionssystem tatsächlich steht — und welche Rolle die direkte Leistungszusage dabei spielt. Die anonymisierten Befunde aus diesen 21 Prüfungen bilden den praktischen Teil. Wer teilnimmt, kennt sein eigenes Ergebnis vorher.

Anmeldung zum Vortrag über die WKO — die Zusagenprüfung läuft unabhängig davon.

20 Plätze freiAnnahmeschluss 21.09.2026, 12:00 Uhr
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